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Kommunalpolitik
Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft, d. h. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Herrschaftsgewalt sich auf ein bestimmtes Gebiet erstreckt.
Die erforderliche Handlungsfähigkeit wird der Gemeinde dabei durch das Recht der Selbstverwaltung gewährleistet, welches ihr die Befugnis einräumt, alle Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung in eigener Verantwortung zu erledigen.
Wesentliche Bestandteile des Selbstverwaltungsrechts sind neben der Gebietshoheit die Organisations-, Personal-, Planungs- sowie Finanz- und Abgabenhoheit.
Das Selbstverwaltungsrecht ist verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG). Sie gilt jedoch nicht unbeschränkt, sondern ist nur "im Rahmen der Gesetze" gewährleistet.
Als juristische Person handelt die Gemeinde durch ihre Organe - dem Bürgermeister und dem Gemeinderat. Einzelne Befugnisse können dabei auch auf Ausschüsse übertragen werden. |
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