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Bodenrichtwerte zum 31.12.2008

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen Bodenrichtwerte zum 31.12.2008

Bodenrichtwerte zum 31.12.2008

Erläuterungen:

1.Gemäß § 193 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuß für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen die Bodenrichtwerte und Richtwertkarten nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschußverordnung (GutachterausschußV) ermittelt.

Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Richwerte bezogen auf den Stichtag 31.12.2008.  Die Richtwerte sind den genannten Hauptorten bzw. Ortsteilen zugeordnet; sie dienen der orientierung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit.
2.Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf baureifes Land, das sind Flächen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet und nach öffentlich rechtlichen Vorschriften bebaubar und ausreichend erschlossen sind.
3.Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
4.Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt - können entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert bewirken.

Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Einzelgutachten des Gutachterausschusses über den speziellen Verkehrswert beantragen.
5.Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich unter Annahme der Altlastenfreiheit ausgewiesen.
6.Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.
7.Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
8.In den mit "E" gekennzeichneten Richtwertzonen bzw. Ortsteilen haben die Gemeinden Grundstücke für Bauland im Rahmen eines "Einheimischenmodells" oder eines anderen preisrelevanten Verkaufsmodells an einen eingeschränkten Käuferkreis veräußert.

Die Höhe der Verkaufspreise, die darin enthaltenen Leistungen und Beiträge sowie die besonderen Vertragsinhalte können bei den jeweiligen Gemeinden erfragt werden.
9.Die Liste enthält in der Regel Werte mit und ohne Erschließungskosten (Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB und nach dem Kommunalabgabengesetz).
10.In den Gemeinden, in denen keine bzw. keine aussagekräftigen Vergleichspreise zur Verfügung standen, wurde der Richtwert aus dem Vorjahr übernommen, bzw. zur Ermittlung des Bodenrichtwertes wurden Preise aus anderen Gebieten mit vergleichbaren Merkmalen tatsächlicher oder rechtlicher Art herangezogen.
11.Sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten, wie Bodenpreisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftsschaftszins und Bewirtschaftungskostendaten, wurden pauschal nicht ermittelt.
Hinweis:
Die beigefügten Richtwertkarten geben nur annähernd die Lage wieder. Eine Gewährung für Vollständigkeit bzw. aktuellen Stand der Kartengrundlage wird nicht übernommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten der Bodenrichtwertliste einschließlich der Bodenrichtwert-Zonenkarte gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 20.06.2006 urheberrechtlich geschützt ist.

Die nächste Bodenrichtwertliste für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird Anfang 2011 zum Stichtag 31.12.2010 erscheinen.

aktuelle Bodenrichtwerttabelle Stichtag 31.12.2008 (PDF)
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Letzte Aktualisierung am 03.09.2010