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Fundsachen
Das Fundbüro nimmt die im Gemeindegebiet des Marktes Pleinfeld gefundenen Sachen in Verwahrung. Diese werden für mindestens 6 Monate aufbewahrt.
Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt.
Weiterhin erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet.
Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf den Markt Pleinfeld über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. |
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